Berlin, 23.05.2017 – Nach mehr als fünfjährigen Gesprächen und Verhandlungen mit den ARD-Anstalten hat der Deutsche Journalisten-Verband Eckpunkte für neue tarifliche Versorgungsregelungen für die Angestellten mit ARD, Deutschlandradio und Deutscher Welle vereinbart. Mit dem Verhandlungsergebnis ist ein „wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der betrieblichen Altersversorgung in den Anstalten geleistet worden“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Es kommt jetzt darauf an, die Eckpunkte in Tarifverträgen auszuformulieren.“
Die Einigung sieht unter anderem vor, dass die Betriebsrenten der ehemaligen Mitarbeiter an die Höhe der Tarifgehälter gekoppelt bleiben und vor Inflationsentwicklungen geschützt werden.
Allerdings mussten die Gewerkschaften einen Abschlag von einem Prozent unter den Tarifsteigerungen akzeptieren. Die Eckpunkte sehen ferner eine Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für
die Mitarbeiter vor, die nach der Kündigung des bisherigen Versorgungstarifvertrags (VTV) der ARD von den Rundfunkanstalten neu eingestellt werden. Erstmals sollen in allen Anstalten auch
befristet angestellte Journalisten betriebliche Altersversorgungsansprüche erwerben können. Schließlich wird es einige Verbesserungen bei den bisherigen VTV-Regelungen geben. Eine vom DJV
vorgeschlagene Regelung soll dafür sorgen, dass in den nächsten 15 Jahren weitere Versuche politisch motivierter Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung der Sender keinen Erfolg
haben.
„Damit sind die Weichen für eine zukunftssichere Altersversorgung gestellt“, lobt Überall den Kompromiss. „Die Kolleginnen und Kollegen wissen, womit sie im Alter rechnen können.“
Planungssicherheit hätten auch die ARD-Sender. Damit sei klar, dass die Betriebsrenten nicht mehr zum verteilungspolitischen Zankapfel zwischen der KEF und den Sendern werden könnten.
Bis zum 31. Juli müssen die Eckpunkte in Tarifverträge umgesetzt werden. Der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission wird sich mit den Eckpunkten am 26. Juni befassen.