Gesetzgeber in der Pflicht: Presseauskunftsrecht muss her

 

Berlin, 7.03.2019 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Deutschen Bundestags die Notwendigkeit eines Presseauskunftsrechts betont. „Wir sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, endlich eine verlässliche gesetzliche Grundlage für Journalistinnen und Journalisten zu schaffen, die bei
Bundesbehörden recherchieren“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er erinnert daran, dass die Große Koalition das Presseauskunftsrecht als Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben habe. Auch die Oppositionsparteien FDP und Bündnis 90 seien dafür. Überall: „Es gibt also keinen Grund, die Gesetzgebung auf die lange Bank zu schieben.“


In seiner aktuellen Stellungnahme an den Innenausschuss setzt sich der DJV mit einem Gesetzentwurf der Grünen und einem Antrag der FDP zur Etablierung eines Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene auseinander. Überall: „Die Papiere der beiden Fraktionen gehen in die richtige Richtung.“ Wichtig aus Sicht des DJV sei, dass die
Informationsansprüche der Journalisten weit gefasst würden. Darüber hinaus müsse ein neues Gesetz neben den Bundesbehörden auch „juristische und natürliche Personen des Privatrechts“ umfassen, „die der Kontrolle des Bundes unterliegen“. „Damit machen wir klar“, so Überall, „dass auch Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand auskunftspflichtig sind.“

Weitere wichtige Punkte in der DJV-Stellungnahme sind die Forderung nach Gleichbehandlung aller Journalisten durch die Bundesbehörden und das Recht auf Akteneinsicht. „Wir wünschen uns vom Innenausschuss, dass er den Weg frei macht für ein Presseauskunftsrecht, das Informationen ermöglicht und nicht verhindert“, so der DJV-Vorsitzende.

Die DJV-Stellungnahme ist hier zu finden:
http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=1.3bj.wx.296l.fg82lsi8g1

 

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de