EuGH-Urteil stärkt DJV-Position zur Arbeitszeiterfassung

Berlin, 14.05.2019 – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber auf die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen (C-55/18). Der Deutsche Journalisten-Verband sieht hierdurch seinen Ruf nach der Einführung digitaler Erfassungssysteme in den Redaktionen bestätigt. „Der Betriebsrat kann schon jetzt eine Erfassung der Arbeitszeiten durchsetzen, aber nur ein digitales System wäre für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen praktikabel“, erklärte Gerda Theile, DJV-Referentin für Tarife und Betriebsräte. Ein Recht auf die Einführung digitaler Arbeitszeiterfassungssysteme besteht indes noch nicht.

 



„Vereinbarungen über die Arbeitszeit und damit verbundene Tariflöhne werden schnell unterlaufen, wenn die Arbeitszeit selbst nicht dokumentiert wird“, erklärte Theile. Gerade Journalisten leisteten wegen ihres Berufsethos oft und gerne Mehrarbeit. Das lädt zum Missbrauch durch die Arbeitgeber ein. „Das EuGH-Urteil ist ein Weckruf für den deutschen Gesetzgeber, der Arbeitnehmern durch ein Recht auf digitale Arbeitszeiterfassung den Rücken stärken muss“, erklärte Theile. Auch die Arbeitgeber seien gefordert. “Im Interesse der Arbeitnehmergesundheit sollten Geschäftsführer von sich aus den Schritt machen, geleistete Arbeitszeit in den Redaktionen nachvollziehbar zu erfassen“, erklärte Theile.