Das „Ibiza-Video“ und die Resonanz: Rechte von Journalisten müssen geklärt werden

Stuttgart, 22. Mai 2019. Viele Diskussionen und zurecht viel Resonanz gab es aufgrund der Veröffentlichung eines durch Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online in Teilen veröffentlichten Videos, das Österreichs Vize-Kanzler schwer belastet. Kein Wunder, dass der mittlerweile zurückgetretene Vize-Kanzler und österreichische FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache, die AfD und andere rechtsnationale Gruppierungen die Video-Veröffentlichung kritisieren. Den DJV-Landesverband erstaunt es allerdings, dass auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink diese Veröffentlichung als bedenklich einstuft, weil das Video illegal aufgenommen sei. Die Veröffentlichung zeitgleich mit der ersten Berichterstattung schießt laut Brink über das Ziel hinaus.

Dieser Argumentation kann der DJV-Landesvorstand sowie der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall nicht folgen. Die Landesvorsitzende des DJV Baden-Württemberg hat gegenüber dem SWR Unverständnis für Brinks Sichtweise geäußert. Denn das Video enthalte einen wichtigen Sachstand, den Wähler auch wissen müssten. Die Journalisten, die das Video veröffentlicht haben, hätten sich auf dem Boden des Gesetzes verhalten und Material, dass ihnen zugespielt worden sei, eingehend geprüft. „Hinzu kommt, dass Strache nichts von einer unabhängigen Presse hält, weil er, wie im Video zu hören ist, die Übernahme der Kronen-Zeitung in Aussicht stellte. Das ist eine von vielen Äußerungen, die den demokratischen Verfassungsrechten entgegen sprechen und höchst bedenklich im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit sind,“ so Lange.

Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall fordert vom Bundestag eine gesetzliche Klarstellung, dass Datenschutzrechte die von der Meinungsfreiheit gedeckten Presseprivilegien nicht einschränken dürfen. „Die Debatte über die Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos zeigt: Der Journalismus braucht mehr Rechtssicherheit“, so Überall. Klärungsbedarf gebe es bei der Veröffentlichung von Bildaufnahmen und bei Rechercheanfragen durch Journalisten genauso wie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

„Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Meinungsfreiheit auch zur Veröffentlichung widerrechtlich entstandener Ton- und Bildaufnahmen berechtigt, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist“, erklärte Überall. Mit Blick auf die Äußerungen des Landesdatenschutzbeauftragten Brink sieht Überall durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dass „offenbar Unsicherheiten geschaffen wurden im Umgang mit der Meinungs- und Informationsfreiheit“.

Der DJV-Bundesvorsitzende appellierte an den Deutschen Bundestag, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz eine klare Regelung zum Schutz der Meinungsfreiheit vorzusehen. Der DJV hat dem Deutschen Bundestag entsprechende Vorschläge vorgelegt.