Übergriffe auf Journalisten bei Antiterrorübung der Bundespolizei in Singen

Stuttgart, 23.07.2019 – Vergangene Woche haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof in Singen Journalisten des Südkuriers bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit massiv behindert. Zuvor hatten sich die Journalisten bei dem Einsatzleiter sowie dem Pressesprecher vor Ort als Vertreter der Presse gemeldet. Die Journalisten filmten vom öffentlichen Raum eine Sichtschutzwand, hinter der eine Übung der Bundespolizei stattfand. Zu hören waren Platzpatronen und simulierte Hilferufe. Die Bundespolizisten bedrängten die Journalisten und zwangen diese, die Videos zu löschen.    

 

„Das Verhalten der Bundespolizei ist grob rechtswidrig und geht eindeutig über die polizeilichen Befugnisse hinaus“, so Martin Wedekind, Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes Baden-Württemberg.

 

Die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit gewährleistet nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört. Eine Befugnis der Bundespolizei, die eine solche Vorgehensweise erlaubt und damit die Pressefreiheit einzuschränken vermag, ist nicht gegeben. Weder ist das Recht am eigenen Bild einzelner tangiert, noch Schutzgüter wie die Funktionsfähigkeit der Bundespolizei durch Enttarnung ihrer Einsatztaktiken. Für das Handeln staatlicher Stellen wie der Polizei gilt zudem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Jeder staatliche Einsatz muss legitime Ziele verfolgen und darf nicht über das Ziel hinausschießen. Die Vorgehensweise der Bundespolizei ist in keiner Weise als verhältnismäßig anzusehen, sondern verletzt die verfassungsmäßigen Rechte der Journalisten.    

 

Es handelt sich daher um einen gegenüber der Pressefreiheit verfassungsfeindlichen Eingriff, den der DJV Baden-Württemberg aufs Schärfste verurteilt.    

 

Die 1. Landesvorsitzende des DJV Baden-Württemberg, Dagmar Lange, hat Innenminister Seehofer aufgefordert, den Vorfall aufzuklären. Den offenen Brief finden Sie hier.  

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