Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die Chefs der Staatskanzleien der Länder, in dem zu verabschiedenden Medienstaatsvertrag großen Plattformbetreibern keine Sonderrechte einzuräumen,
die den Regelungszweck des Vertrages konterkarieren.
Andernfalls drohe eine empfindliche Benachteiligung der Urheber. In der jüngsten mit Begründungen für die Änderungen des Regelwerks versehenen Fassung haben die sogenannten Intermediären, also Google, Facebook,
YouTube und andere, die Möglichkeit, vergütungspflichtige Inhalte zu unterdrücken. „Es ist zu befürchten, dass die großen Portale journalistisch-redaktionelle Angebote nicht mehr anzeigen würden, für die sie einen Teil ihrer Werbeeinnahmen an Verwertungsgesellschaften abführen sollen“, warnt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Das würde auch den Sinn der EU-Urheberrechtsrichtlinie ad absurdum führen. Das könnte dazu führen, dass redaktionelle Portale auf Lizenzgebühren verzichteten, um weiterhin bei den Intermediären gelistet zu werden. Überall: „Das Nachsehen hätten die Urheber.“ In der Folge drohe ein irreparabler Schaden für die Medien- und Meinungsvielfalt in
Deutschland.
Der DJV setzt sich in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien deshalb nachdrücklich dafür ein, das Schlupfloch im Entwurf des Medienstaatsvertrags zu schließen. Es müsse untersagt werden, dass „in den Suchergebnissen bestimmte Angebote nicht angezeigt werden, weil der Intermediär diese aufgrund urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen darf oder kann“.