Klarstellung bei Soforthilfe: Liquiditätsengpass und fiktiver Unternehmerlohn

Es gibt Neuigkeiten bei der Soforthilfe des Landes-Baden-Württemberg, die vor allem für Solo-Selbständige wie die meisten freien Kolleg*innen höchst relevant sind: Das Wirtschaftsministerium hat klargestellt, dass bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses auch ein "fiktiver Unternehmerlohn" bis max. € 1.180,- pro Monat angesetzt werden kann. Dies macht die Soforthilfe noch passender für freie Journalist*innen, die im Gegensatz zu anderen Freiberuflern meist keine hohen monatlichen Fixkosten haben. Daher unser dringender Tipp an Freie, die Soforthilfe (erneut) zu beantragen. Alle Infos und das aktualisierte Antragsformular finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/