DJV und BDZV vereinbaren Corona-Tarifvertrag für Tageszeitungen

Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Freitag mit Vertretern des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Tarifvereinbarung für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen geschlossen. Damit gelten trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten Unwägbarkeiten klare Regelungen.

 

Die laufenden Gehalts- und Manteltarifverträge werden bis zum Ablauf des Jahres 2020 unverändert verlängert, die festen freien Journalistinnen und Journalisten sollen eine Ausgleichszahlung für entgangene Honorare erhalten. Verlage können in nachgewiesenen Notlagen das Weihnachtsgeld kürzen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Solche Kündigungen sind dann je nach Umfang der Kürzung für sechs oder zwölf Monate verboten, Doppelbelastungen für zuvor von Kurzarbeit Betroffene soll es nicht geben. „Die Sozialpartner der Zeitungsbranche setzen mit dieser Vereinbarung ein gemeinsames Zeichen für Stabilität, den Erhalt der Redaktionsarbeitsplätze und die Unterstützung der besonders stark getroffenen Freiberufler“, zeigt sich DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring zufrieden, betont aber auch, dass dem BDZV jedes Zugeständnis abgerungen werden musste. Dazu gehört, dass vor möglichen Kürzungen die Zustimmung der Gewerkschaften eingeholt werden soll. „Wichtiger Teil der Vereinbarung ist auch, die weitere Entwicklung der Gehälter und Honorare und weitere offene Tariffragen noch in diesem Jahr zu diskutieren und Lösungen zu finden.“

 

 

Neben DJV und BDZV ist auch die dju in ver.di Partei dieses Tarifvertrags, nachdem sie zuvor den seit Juli 2018 geltenden Gehaltstarifvertrag nachgezeichnet hatte. Döhring: „Wir begrüßen, dass die dju in ver.di jetzt den Weg zurück in den Tarifvertrag gefunden hat.“