Überbrückungshilfe Corona: Antrag kann für Freie Sinn machen

Nachdem die mit Bundes- und Landesmitteln ausgestattete "Corona-Soforthilfe" für Selbstständige Ende Juni ausgelaufen ist, gibt es  inzwischen mit der "Überbrückungshilfe Corona" ein neues Hilfsprogramm, bei dem ein Antrag für Freie sinnvoll sein kann. Es handelt sich hierbei um ein Bundesprogramm, das aber vom Land Baden-Württemberg dergestalt ergänzt wird, dass neben den Betriebsausgaben auch wieder ein "fiktiver Unternehmerlohn" in Höhe von bis zu € 1.180,- pro Monat geltend gemacht werden kann. Gerade dieser war im ersten Hilfsprogramm für viele Freie eine echte Hilfe, da somit indirekt auch fehlende Einnahmen zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten ausgeglichen wurden. Aber: Die Kriterien für den Antrag sind dieses mal etwas strenger, auch muss dieser zwangsläufig über einen Steuerberater oder Rechtsanwalt gestellt werden. Infos zum Programm gibt es unter 

 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

 

und

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Bei weiteren Fragen zum Programm können sich Mitglieder gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.