Zeitschriften: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung steht

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gemeinsam mit der dju in ver.di mit dem Verband Deutscher

Zeitschriftenverleger (VDZ) auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung geeinigt.

In neun Workshops können sich die Teilnehmenden mit aktuellen Themen des Journalismus auseinandersetzen. 

Der Vertrag bietet Zeitschriftenverlagen in nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum die Wochenarbeitszeit der Beschäftigten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu reduzieren. Im

Gegenzug müssen die Verlage auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Sie sind zudem aufgefordert, die Aufträge an Freie nicht zu kürzen.

 

„Ich freue mich, das wir mit den Zeitschriftenverlegern in sachorientierten Verhandlungen zu diesem Ergebnis gekommen sind“, erklärt DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring. Der neue Tarifvertrag sei ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. „Es ist uns erstmals gelungen, die

Interessen der freien Journalistinnen und Journalisten in ein Regelwerk einzubringen“, so Döhring. „Der gemeinsame Leitgedanke fairer Lastenverteilung wird verhindern, dass im Krisenfall ein Verlag vorschnell die Zusammenarbeit mit Freien beendet und die Kolleginnen und Kollegen in wirtschaftliche Not bringt.“

 

Der DJV-Verhandlungsführer hofft, dass von dem neuen Tarifvertrag so selten wie möglich Gebrauch gemacht werden müsse: „Die schönste Form von Beschäftigungssicherung ist wirtschaftliche Stabilität.“ Der Beschäftigungssicherungs-vertrag tritt am 1. September in Kraft, wenn Gewerkschaften und VDZ bis 31. August zustimmen, und läuft Ende 2021 aus.