DJV appelliert an die Wirtschaftsministerin: Corona-Überbrückungshilfe für Freie ungeeignet

Wir haben uns heute mit einem dringenden Appell an die baden-württembergische  Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut gewandt, in dem wir staatliche "Überbrückungshilfe Corona" als für freie Journalist*innen ungeeignet anprangern und dringend ein speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittenes Hilfspaket fordern. Die Überbrückungshilfe ist als Nachfolgeprogramm der "Corona-Soforthilfe" gedacht, aus der viele Solo-Selbständige in den ersten Monaten der Krise zumindest geringe Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erhalten haben. Die Gelder konnten dabei recht unkompliziert online beantragt werden und wurden in aller Regel auch schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Für die Überbrückungshilfe muss der Antrag aber zwingend über eine*n Steuerberater*in oder eine*n Rechtsanwält*in gestellt werden, wofür natürlich zunächst Gebühren anfallen, was für viele Kolleg*innen eine hohe Hemmschwelle darstellt, die Gelder überhaupt zu beantragen. 

 

Auch machen wir die Ministerin nachdrücklich auf die schwierige Situation der Freien aufmerksam. So heißt es in dem Schreiben wörtlich: "Bitte bedenken Sie, dass ca. 50 % der Journalist*innen in Deutschland freiberuflich tätig sind und damit einen enorm wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt leisten. Dieser kompletten Branche ist durch die Corona-Pandemie fast vollständig ihre Existenzgrundlage entzogen worden. Es erreichen uns immer wieder verzweifelte Nachrichten aus dem Kreise unserer Mitglieder". 

 

Weiter machen wir auf die eklatante Ungleichbehandlung von angestellten und freien Kolleg*innen aufmerksam:  "Während Angestellte in Kurzarbeit durch das Kurzarbeitergeld und Zuschüsse des Arbeitgebers zumindest einen Großteil ihrer Bezüge weiterhin erhalten und zusätzlich die Sozialabgaben in voller Höhe weiterbezahlt werden, fallen Solo-Selbständigen von heute auf morgen sämtliche Einkünfte weg und sie müssen dennoch ihre Sozialversicherungsbeiträge (zum Beispiel die Beiträge zur Künstlersozialkasse) in voller Höhe selbst weiterbezahlen. Warum auch immer, zählen diese Ausgaben aber laut den Vollzugsvorschriften nicht zu den förderfähigen Kosten." 

 

Wir schließen unseren Appell mit dem dringenden Aufruf, ein Hilfsprogramm aufzulegen, dass für freie Kolleg*innen und andere Solo-Selbständige aus vergleichbaren Branchen (Fotografen, Künstler, Kulturschaffende etc.) wirklich geeignet ist. Bleibt zu hoffen, dass unser Anliegen ernst genommen wird. Wir bleiben auf jeden Fall dran!