Land verlängert Corona-Überbrückungshilfe

Das Land Baden-Württemberg verlängert die Corona-Überbrückungshilfe für Selbstständige um weitere drei Monate. Zwar werden hierbei vor allem Betriebsausgaben berücksichtigt (die freie Journalist*innen meist kaum haben), es kann aber weiterhin ein "fiktiver Unternehmerlohn" in Höhe von € 1.180,- pro Monat geltend gemacht werden. Dies bedeutet gerade für Solo-Selbständige bares Geld in der meist leeren Kasse. Zwar können die Anträge nach wie vor und trotz unserer Intervention beim Ministerium nur über Steuerberater und Rechtsanwälte gestellt werden, die hierfür anfallenden Gebühren können aber ebenfalls in voller Höhe im Antrag geltend gemacht werden. Daher raten wir freien Kolleg*innen trotz allem dringend dazu, den Antrag zu stellen. Bei Fragen hilft Ihnen die Geschäftsstelle gerne weiter. 

 

Hier die offizielle Pressemitteilung der Landesregierung:  

 

 

https://bit.ly/2GmYzun