Urheber brauchen Verbandsklagerecht

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft sollte der deutsche Gesetzgeber nicht auf das Instrument des Verbandsklagerechts verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt die Jura-Professorin Caroline Meller-Hannich in einem Gutachten für den Deutschen Journalisten- Verband und die Gewerkschaft ver.di. Die Untersuchung belegt die Einschätzung des DJV, dass freie Journalistinnen und Journalisten ihre Urheberrechte sowie Ansprüche auf faire Honorare nur theoretisch einklagen können. In der Praxis bedeutet ein Rechtsstreit mit einem Medienunternehmen das Ende der Zusammenarbeit zwischen der Redaktion und dem klagenden Freien. „Wenn wir als Berufsverband und Gewerkschaft Rechtsansprüche unserer Mitglieder juristisch durchboxen können, wäre das ein Quantensprung für unsere Kolleginnen und Kollegen“, sagt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall.

 

Das Gutachten weist darauf hin, dass das Instrument des Verbandsklagerechts in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa auf dem Vormarsch ist. „Jetzt kommt es darauf an, dass der deutsche Gesetzgeber den Zug der Zeit erkennt und dieses fortschrittliche Instrument einführt“, so der DJV-Vorsitzende. Es müsse Schluss mit wirkungslosen Klagemöglichkeiten sein.

 

Das Gutachten ist auf der DJV-Homepage unter dieser URL zu finden:

 

 

http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=D.A.Bik.Im_.m5k.A.i_V8iKvFoJYjkGhkxfGaifhv2_Rtk_jAJ1kJ3H2gGz19fkgPl5Rm-weQWr4VhO0wLEmqsC9NV2hpRUxUKXs6Ow