Baden-Württemberg führt "fiktiven Unternehmerlohn" bei der Überbrückungshilfe III ein

Mal wieder eine Änderung bei den (ohnehin schon sehr komplizierten) Hilfsprogrammen für Freie: Mit Wirkung ab dem 18.05. führt Baden-Württemberg bei der Überbrückungshilfe III des Bundes wieder den "fiktiven Unternehmerlohn" ein. Heißt: Bei der Berechnung der Betriebsausgaben können pauschal € 1000,- pro Monat als private Entnahme hinzugerechnet werden. Damit wird die Überbrückungshilfe III für viele Freie wieder etwas interessanter. Aber Achtung: Wer für die Monate Januar - Juni 2021 schon die Neustarthilfe beantragt hat, ist von der Überbrückungshilfe III ausgeschlossen. Beide Programme können noch bis zum 31.08.2021 beantragt werden, die Überbrückungshilfe III aber nach wir vor nur über Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe. 

 

Wir finden: Unbürokratische Hilfe für Solo-Selbständige sieht definitiv anders aus! 

 

Anbei die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums, bei individuellen Fragen im Dickicht der Hilfsprogramm hilft Mitgliedern auch unsere Geschäftsstelle weiter. 

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