Bundestag kriminalisiert hartnäckige Recherchen

 

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der in der vergangenen Nacht vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesverschärfung zum Cyberstalking eine drohende Kriminalisierung hartnäckiger Recherchen. Die von einem breiten Medienbündnis frühzeitig vorgetragenen Bedenken gegen den Gesetzesentwurf fanden im Parlament offensichtlich keine Berücksichtigung. „Es ist jetzt am Bundespräsidenten, dem unausgegorenen Gesetz seine Unterschrift zu verweigern“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

 

 

 

Das Gesetz weitet den Straftatbestand der Nachstellung aus. Allerdings fehlen dabei Ausnahmen für Journalistinnen und Journalisten, die klarstellen, dass journalistische Recherche nicht unter den Tatbestand fällt. „Wer  hartnäckig recherchiert, macht sich womöglich der Nachstellung strafbar“, kritisiert Überall. Es sei zu befürchten, dass vor allem Prominente mit Hilfe findiger Anwälte gegen Journalisten vorgehen, die Licht ins Dunkel krummer Deals bringen wollten. Und an die Adresse des Bundespräsidenten sagt der DJV-Vorsitzende: „Eine Kriminalisierung der Aufklärer ist Gift für die Demokratie, Herr Steinmeier.“