Kritik am Kodex der Polizei

So hat die Süddeutsche Zeitung über den Kodex berichtet. (Screenshot)
So hat die Süddeutsche Zeitung über den Kodex berichtet. (Screenshot)

Im April 2021 stellte das Innenministerium von Baden-Württemberg seinen neuen Kodex für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei vor. In vielen der Richtlinien geht es um allgemeine Standards, die auch Selbstverständlichkeiten oder geübte Praxis beschreiben. In einigen Punkten gab es aber Klärungsbedarf aus Sicht des DJV. Deshalb haben wir in einem Gespräch zu einem anderen Thema mit hochrangigen Beamten die Gelegenheit genutzt, um einzelne kritische Punkte aus unserer Sicht anzusprechen. Dazu gehörten die aus unserer Sicht problematischen Passagen zur Autorisierung von Wortlautinterviews (Richtlinie 2.2), zur Nennung von Nationalitäten Tatverdächtiger (6.2) und die Gefahren, die entstehen, wenn Polizeibehörden ähnlich wie Medien in sozialen Netzwerken kommunizieren. 

Ein Punkt, der zunehmend für Kritik in der DJV-Mitgliedschaft sorgt: Dass die Begleitung von Polizeieinsätzen mit Richtlinie 7.2 des neuen Kodex stark eingeschränkt wird. Oft wird argumentiert, dass die Begleitung etwa von Polizeistreifen stark zugenommen habe, und auch die Arbeitsbelastung insgesamt eine solche Begleitung nicht mehr erlaube. Im DJV ist aber die vorherrschende Meinung, dass eine Berichterstattung über die Polizei mit einer Begleitung für bestimmte journalistische, nicht geskriptete Formate unabdingbar ist. Außerdem haben davon betroffene Mitglieder die Erfahrung gemacht, dass eine solche Begleitung auch im Sinne der Transparenz positiv für die teilnehmenden Beamten sein kann. Bei seriösen Vorhaben (insbesondere der öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen oder den regionalen Zeitungen) sind viele Beamte und Beamtinnen durchaus bereit mitzuwirken. Nur so kann eine realitätsnahe Abbildung des Berufsalltags gelingen. Bei einer Änderung der bisherigen Praxis kann der Eindruck entstehen, hier könnte es bei der Polizei etwas zu verbergen geben. 

Das baden-württembergische Innenministerium in Stuttgart. (Foto: Markus Pfalzgraf)
Das baden-württembergische Innenministerium in Stuttgart. (Foto: Markus Pfalzgraf)

Inzwischen gibt es aus unserem Verband auch grundsätzlichere Kritik: Es herrscht Befremden über die Bezeichnung „Pressekodex“, die bislang den Regelungen des Deutschen Presserates vorbehalten ist. Deshalb bitten wir in einem Schreiben an hochrangige Beamte im Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) auch im Sinne der Vermeidung von Missverständnissen eindringlich darum, nicht mehr die Bezeichnung „Pressekodex“ zu verwenden. Stattdessen wären durchaus Bezeichnungen wie „Polizeikodex“ o.ä. denkbar. Dazu bleiben wir gerne weiterhin mit Landespolizei und Innenministerium im Gespräch. Da wir auch bislang schon in einem konstruktiven und respektvollen Austausch sind, hoffen wir sehr, dass hier noch eine Änderung möglich ist.