Polen: Grenzschutzgesetz schränkt Pressefreiheit ein

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft das polnische Parlament dazu auf, dem Gesetzesentwurf zum Schutz der Grenze am heutigen Mittwoch die Zustimmung zu verweigern. Der Entwurf sieht vor, dass künftig der Innenminister bei einer Gefahrenlage allen Ortsfremden den Zugang zu einem von ihm definierten Grenzgebiet verbieten kann. Über Ausnahmen, besonders für Berichterstatter, soll der örtliche Kommandant des Grenzschutzes entscheiden. DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall weist darauf hin, dass bereits jetzt ein drei Kilometer breiter Grenzstreifen für Journalistinnen und Journalisten tabu ist. „Die Folgen können wir täglich in den Fernsehnachrichten sehen: Verwackelte Handyvideos von unbekannten Urhebern wechseln sich mit Bildmaterial von belarussischen Behörden ab. Ein unhaltbarer Zustand.“ Mit dem von der polnischen Regierung geplanten Grenzschutzgesetz würde der Ausnahmezustand ohne Pressefreiheit legitimiert.

Über die Vorkommnisse an der EU-Außengrenze nach Belarus, die zu internationalen Spannungen auf höchster Ebene geführt haben, müssten die Menschen in Europa „optimal informiert“ werden, so der DJV- Vorsitzende. Das sei nur möglich, wenn Journalistinnen und Journalisten sich selbst ein Bild davon machen könnten, was an der Grenze los sei.

Eine Annahme des Grenzschutzgesetzes durch den Sejm dürfe auf EU-Ebene nicht folgenlos bleiben. „Wenn ein Grenzschutzkommandant nach eigenem Gutdünken entscheiden darf, ob er freie Berichterstattung gewährt, verabschiedet sich das EU-Mitglied Polen vom Grundrecht der Pressefreiheit“, so Überall.