Der Deutsche Journalisten-Verband sieht zusammen mit einem breiten Bündnis aus Medienorganisationen und -unternehmen dringenden Nachholbedarf beim Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zum Schutz von Whistleblowern. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert das Medienbündnis unter anderem, dass Medienfreiheiten von den geplanten Vorschriften unberührt bleiben.
Darüber hinaus bleibt der Gesetzesentwurf hinter der Festlegung der Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag zurück, in der der Schutz von
Whistleblowern im Fall „von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichem Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, gefordert wird.
Für kritikwürdig hält das Medienbündnis auch die Regelungen zur Anonymität von Hinweisgebern. Hier fehlt im Gesetzesentwurf die „Pflicht zur Ermöglichung anonymer Hinweise“ wie es in der Stellungnahme heißt. Und weiter: „Dies lässt sich beispielsweise an der sehr mühsamen Aufdeckung der Missstände im Pflegebereich erkennen, die ohne anonyme Hinweisgeber schlechthin undenkbar gewesen wäre.“
„Insgesamt ist das öffentliche Interesse am Bekanntwerden von Missständen oder gar Skandalen in dem Gesetzesentwurf des Justizministeriums nicht hinreichend berücksichtigt“, kritisiert DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. Die Voraussetzungen für den Gang an die Öffentlichkeit müssten abgesenkt werden. Er hofft, dass die Stellungnahme des Medienbündnisses ihren Niederschlag im Gesetzgebungsverfahren findet.
Dem Medienbündnis gehören neben dem DJV die dju in ver.di, die Verlegerverbände BDZV und MVFP, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, der Deutsche Presserat und der Privatfunkverband Vaunet an.