Urteil zur Erfassung der tariflich vereinbarten Arbeitszeit

Journalisten und Journalistinnen arbeiten nicht "Nine till Five", Überstunden sind an der Tagesordnung. Doch oft schenken die Kolleg*innen diese Mehrarbeit ihren Arbeitgeber*innen, weil es nicht immer eine klare Erfassung der tariflich vereinbarten Arbeitszeit gibt. Damit soll nun Schluss sein: Am Dienstag hat das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Urteil erlassen, dass Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen zu erfassen. Der DJV drängt nun darauf, dass Medienarbeitgeber*innen dieses Urteil zügig umsetzen sollen, wie Hendrik Zörner vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in einer entsprechenden Meldung des Bundesverbands schreibt. Die gesamte Meldung gibt es auf der Homepage des DJV nachzulesen: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-medienarbeitgeber-in-der-pflicht-1