EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: "Sieg für Pressefreiheit und Informantenschutz"

Der Euopäische Gerichtshof "hat am Morgen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als einen schwerwiegenden Eingriff in die europäischen Grundrechte gewertet. Elektronische Daten dürften nur im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gespeichert und ausgewertet werden. Kapitalverbrechen gehören laut EuGH nicht dazu", schreibt Hendrik Zörner vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DJV-Bundesverbandes. Die komplette Mitteilung zu dem wichtigen Urteil lesen Sie auf der Homepage des Verbandes: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-sieg-fuer-informantenschutz