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Um Ausschüttungen der VG Wort für das Jahr 2022 zu erhalten, müssen Wahrnehmungsberechtigte bis spätestens 31.01.2023 ihre Jahresmeldung über das Online-Portal T.O.M. abgeben.
Wahrnehmungsberechtigt ist jede*r, die*der bis spätestens 31.12.2022 einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen hat. Eine Anmeldung bei der VG Wort lohnt sich im Übrigen nicht nur für freiberuflich tätige Journalist*innen, sondern auch für angestellte, z.B. bei Tageszeitungen oder Zeitschriften. Denn hier winkt zusätzlich zum Gehalt ein (kleiner) Zuverdienst durch die Ausschüttungen.