Radio Dreyeckland: Stellungnahme des DJV BW zur abgewiesenen Anklage gegen Redakteur

 

Wir als DJV Baden-Württemberg nehmen mit Erleichterung auf, dass das Verfahren gegen Radio Dreyeckland nicht zugelassen wurde.

 

 

"Das ist eine gute Nachricht für die Medienfreiheit in Baden-Württemberg", sagt der DJV-Landesvorsitzende Markus Pfalzgraf. "Schließlich ist die Verlinkung auf Quellen ein normales journalistisches Vorgehen, und oft sogar ein Ausweis besonderer Transparenz. Außerdem haben Behörden die Arbeit freier Medien nicht inhaltlich zu bewerten."

 

Der Geschäftsführer des DJV BW, Gregor Schwarz, schätzt ein: "Es ist wenig überraschend, dass dieses Verfahren keine Chance hatte. Die Staatsanwaltschaft war mit der Anklage und insbesondere der Durchsuchung der Redaktionsräume deutlich übers Ziel hinausgeschossen."

 

Bei diesem Fall des freien Radios zeigt sich auch, dass rechtsstaatliche Verfahren letztlich funktionieren. "Deswegen halten wir weitergehende Maßnahmen oder Forderungen nicht für nötig", sagt Gregor Schwarz als Geschäftsführer des DJV-Landesverbandes.

 

Eigentlich hätte es aber gar nicht erst zur Einleitung des Verfahrens auf diese Weise kommen dürfen. "Das war ein Tabubruch: Durchsuchungen bei Journalisten und in Redaktionen sind aus Sicht des DJV völlig unverhältnismäßig", sagt der Landesvorsitzende Markus Pfalzgraf. Hier müssten schon gravierende Gründe vorliegen, die eine solche Aktion rechtfertigen würden.