Stellungnahme: DJV gegen Kriminalisierung von Radio Dreyeckland

 

Berlin, 13.06.2023 – Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, die Klage gegen einen Redakteur des Senders Radio Dreyeckland zuzulassen. Das hatte die Vorinstanz mit Verweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit abgelehnt. Die Ermittlungsbehörde, die bereits im Januar eine Durchsuchung bei dem Sender und zwei Mitarbeitern durchgeführt hatte, wirft ihm die Verlinkung zu der verbotenen Organisation „linksunten.indymedia“ vor.

 

Diese Sicht teilt auch das OLG Stuttgart. Danach sei es „vorliegend überwiegend wahrscheinlich, dass der Artikel des Angeklagten als Verbreitung des Gedankenguts der Vereinigung anzusehen sei und nicht nur als straflose (Sympathie-)Werbung“, teilt das LG mit. Und weiter: „Denn im Vordergrund des Artikels stehe der Werbeeffekt für die Vereinigung und die Hinleitung auf deren Internetseite, sodass der Artikel geradezu als ,Verlängerung‘ der Internetseite erscheine.“

„Das heißt im Klartext: Wir Journalisten haften für das, was auf verlinkten Homepages steht“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Das geht weit über das Sorgfaltsgebot hinaus, das uns der Pressekodex vorgibt.“ Der Geschäftsführer des DJV Baden-Württemberg Gregor Schwarz kritisiert, dass das Oberlandesgericht zulasten der Pressefreiheit entschieden habe: „Das hat Einschüchterungspotenzial. Ich hoffe, dass das Urteil nach dem zu führenden Prozess zugunsten des Kollegen ausfällt.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

 

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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Pressemitteilung: DJV gegen Kriminalisierung von Radio Dreyeckland
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