Verbandsklagerecht im Urheberrecht unverzichtbar

Das Verbandsklagerecht muss zwingend als neues Rechtsinstrument in das Urheberrecht aufgenommen werden. Mit dieser Forderung wenden sich der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft ver.di gemeinsam an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Unterstützung erfahren die beiden Gewerkschaften durch das Rechtsgutachten und den konkreten Formulierungsvorschlag der Prozessrechtlerin Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich von der Universität Halle-Wittenberg. Sie spricht sich für die Einführung eines Verbandsklagerechts aus, um so die Ansprüche der Urheberinnen und Urheber wirksam durchsetzen zu können. Ihr Gesetzesvorschlag ist dogmatisch und handwerklich ohne großen Aufwand umsetzbar.

 

„Für unsere freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist es immer wieder schwierig bis unmöglich, ihre berechtigten Honoraransprüche einzufordern und durchzusetzen“, klagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Oft ist die erste Honorarnachforderung auch die letzte, weil der Verlag die Zusammenarbeit beendet.“ Die Kreativen müssten davon entlastet werden, hinter ihren Honoraren herzulaufen und individuelle Rechtsstreitigkeiten auszufechten.

 

„Das deutsche Urhebervertragsrecht leidet unter einem krassen Durchsetzungsdefizit. Um angemessene Vergütung zur gelebten Regel werden zu lassen, braucht es ein wirksames Mittel wie die vorgeschlagene Verbandsklage“, unterstreicht ver.di-Urheberrechtler Valentin Döring die Forderung.

 

Mit der Urheberrechtsrichtlinie habe die Europäische Union die Position der Kreativen in der digitalen Gesellschaft immens gestärkt, so der DJV- Vorsitzende. Bei der Umsetzung in nationales Recht komme es darauf an, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht hinter diese Standards zurückfielen.

 

Das Gutachten von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich ist hier online zu

finden:

 

http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=D.A.Bm_.Im_.o_t.A.IUOHCvJppej6_fJMKTNYQwuzp8FGk6Sgh1i6fyO_JtHr7sq5CpH_tWcqIfIJyu-M0Gfpx2AIEaIcXJT5MzkLxg