Start der Aktion "Mitglieder werben Mitglieder"

 

Du bist davon überzeugt, was wir im DJV gemeinsam erreichen wollen?


Dann überzeuge auch andere!

Unsere Mitglieder genießen eine Vielzahl von Serviceleistungen wie Rechtsschutz, Presseausweis, Beratung, Weiterbildungen, Streikgeld, Veranstaltungen zum Netzwerken und vieles mehr. Je mehr Mitglieder wir haben, desto besser können wir gemeinsam etwas bewegen – ob in Tarifverhandlungen mit Medienhäusern, oder als wichtige Interessenvertretung im Journalismus.


Was hast du davon?

Wirb ein neues Mitglied und erhalte als kleines Dankeschön zwei Monatsbeiträge zurück.*

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass sowohl du als auch das neue Mitglied für mindestens sechs Monate Mitglied bleiben. Nach Ablauf der Frist überweisen wir dir den Betrag aufs Konto.

Und so geht’s:

Die Person, die du geworben hast, füllt den Aufnahmeantrag aus und gibt unter der Unterschrift im Feld „Ich wurde geworben von“ deinen Namen ein. Das ist auch schon alles.

Wir sagen schon jetzt danke für dein Engagement im Sinne unserer gemeinsamen Sache.

Dein Team vom DJV Baden-Württemberg


*Voraussetzungen/Bedingungen:

 

  • Werbende müssen zum Zeitpunkt der Werbung und Auszahlung selbst Mitglied im DJV BW sein. Für die Rückzahlung zählt die Höhe des Mitgliedsbeitrags zum Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Der*die Geworbene gibt beim Mitgliedsantrag den Namen der werbenden Person an.
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens nach sechs Monaten Mitgliedschaft des neu geworbenen Mitglieds.
  • Auch Fördermitglieder und Schnuppermitglieder können neue reguläre Mitglieder oder eben andere Fördermitglieder werben und erhalten dann zwei Monatsbeiträge ihrer eigenen Förder- bzw. ihrer Schnuppermitgliedschaft zurück.
Download
DJV_BW_Infoblatt_Mitglieder_werben_Mitgl
Adobe Acrobat Dokument 483.2 KB