Gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit: AfD behindert erneut Berichterstattung

Einblick in eine AfD-Veranstaltung in Südbaden. Wen die Partei einlässt, hat sie bei öffentlichen Veranstaltungen nicht selbst zu entscheiden.  (Archivbild: Pfalzgraf)
Einblick in eine AfD-Veranstaltung in Südbaden. Wen die Partei einlässt, hat sie bei öffentlichen Veranstaltungen nicht selbst zu entscheiden. (Archivbild: Pfalzgraf)

Zu den Vorfällen in Südbaden, wo die AfD einem Kamerateam des WDR bzw. der ARD offenbar den Zugang zu einer öffentlichen Veranstaltung verwehren wollte, bezieht der DJV-Landesvorstand in Baden-Württemberg Stellung:

 

Die Vorfälle zeigen das gestörte Verhältnis vieler in der AfD zur Pressefreiheit. Als könnte sich eine Partei aussuchen, wer in welcher Weise über sie berichten darf! Noch dazu wollen manche offenbar ein Klima der Einschüchterung schaffen, um freie, kritische Berichterstattung zu verhindern. Doch Journalistinnen lassen sich nicht einschüchtern. Wir zeigen uns solidarisch mit denen, die vor Ort unter erschwerten Bedingungen ihre Arbeit machen, die so wichtig ist für eine offene, demokratische Gesellschaft. Und wir fordern selbstverständlich freien und gleichberechtigten Zugang für alle Medien bei öffentlichen Parteiveranstaltungen.

 

Wenn einer Partei die Berichterstattung über sie in einem Fernsehmagazin wie „Monitor“ nicht passt, muss sie das aushalten. Ebenso muss sie sich kritische Fragen am Wahlkampfstand gefallen lassen. Dass der Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic Fragen nach seinem AfD-Ausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens lästig findet, ist sein gutes Recht. Die Fragestellerin und öffentlich-rechtliche Sender deswegen zu diffamieren, ist aber unangemessen, unsouverän und undemokratisch.

 

Auch mit seinen Beschwerden über die Dreharbeiten liegt Mandic falsch: Bei öffentlichen Veranstaltungen und gerade beim Wahlkampf im öffentlichen Raum darf ein Kamerateam selbstverständlich drehen, auch ohne sich ausdrücklich die Einwilligung aller Teilnehmenden zu holen. Wer nicht gefilmt werden will, kann das einem Kamerateam mitteilen. Das müsste Mandic als Jurist wissen.

 

Anders als AfD-Funktionäre ist eine WDR-Redakteurin keine Person des öffentlichen Lebens. Deshalb halten wir die ungeprüfte Verbreitung von Steckbriefen in sozialen Medien zusammen mit Hassbotschaften für sehr problematisch. Auch das Filmen einer Interviewsituation gehört nicht zum üblichen Verhalten bei politischen Interviews. Immerhin dokumentiert es die Aggressivität, mit der der befragte AfD-Kandidat kritische Fragen der Journalistin abwehrt. Anstatt auf die Fragen zu antworten, stellt er vermeintlich kritische Gegenfragen, die lediglich der Provokation dienen.

 

Wir fordern die Beteiligten auf, solch übergriffiges Verhalten zu unterlassen!

 

Zum Hintergrund: Der Freiburger Stadtrat Dubravko Mandic ist schon mehrfach mit aggressivem Verhalten gegenüber Presse und Rundfunk aufgefallen. Erst vor wenigen Monaten wurde er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Jahr zuvor einer Journalistin in Bayern ihr Handy entrissen hatte, um sie bei einer Veranstaltung von Aufnahmen abzuhalten. Anfang vergangenen Jahres rief er mit geballter Faust bei einer kleinen Kundgebung vor dem SWR-Funkhaus in Baden-Baden: „Wir werden sie aus ihren Redaktionsstuben vertreiben! Wir werden uns ihre Lügen nicht länger anhören. Das ist nur der Anfang des Sturms!“ Eine klare Gewaltandrohung, zumal er hinzufügte: „Dereinst werden sie für ihre Verbrechen bezahlen müssen.“

 

Eine radikale Rhetorik von Gewalt und Einschüchterung gegenüber freien Medien, die wir nicht hinnehmen und schon damals verurteilt haben.